Einwand gegen weiteren Kiesabbau

Der Regionalrat Köln hat im Frühjahr einen Planentwurf des Teilplans Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) für den Regierungsbezirk Köln beschlossen und für die Zeit vom 7. September bis zum 9. November 2020 digital auf der Internetpräsenz der Bezirksregierung Köln zum Download (zip-Datei, 500 MB) zur Verfügung gestellt: http://url.nrw/BRK-TeilplanNR-Planentwurf1b. Dies ersetzt unter den Bedingungen der Covid-19-Pandemie eine physische öffentliche Auslegung.

Der Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe bietet die rechtliche Grundlage auch für den Kiesabbau unmittelbar vor Buir, der weiter ausgedehnt werden soll. Dies stellt nicht nur eine Einschränkung der Lebensqualität in Buir dar, sondern gefährdet auch den Bestand des Hambacher Waldes. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass möglichst viele betroffene Bürger von ihrem Recht Gebrauch machen, innerhalb der Auslegungsfrist, also bis zum 9. November 2020 eine Stellungnahme zu diesem Plan abzugeben, die im weiteren Verfahren in  die Abwägung durch den  Regionalrat einbezogen wird.

Dankenswerter Weise hat sich unser Mitglied Erhard Georg tief in die Materie eingearbeitet und einen sehr kenntnisreichen und detaillierten Mustereinwand erarbeitet, den er zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung stellt. Außerdem gibt es eine weniger detaillierte kürzere Fassung.

Wir hoffen, dass möglichst viele von Ihnen/Euch sich eine Version dieses Mustereinwands zu eigen machen und an die Bezirksregierung schicken. Selbstverständlich können auch Textbausteine daraus für eigene Einwände genutzt oder die Vorlagen durch weitere Argumente ergänzt werden.

Die Stellungnahmen können elektronisch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. abgegeben werden. Bitte dazu in der Betreffzeile der E-Mail nur die Kurzbezeichnung  "Öff Lockergesteine" angeben. Dies erleichtert die technische Weiterverarbeitung erheblich. Alternativ kann der Einwand natürlich auch per Post an die Bezirksregierung Köln, Dezernat  32, Zeughausstraße 2–10, 50667 Köln gesandt werden. 

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