Das Garzweiler-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat am 17.12.2014 seine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit des Tagebaus Garzweiler II verkündet und die Klagen des BUND NRW und einer Privatperson zurückgewiesen. Es ging um die Frage, ob das Gemeinwohl schwerer wiege als das Recht auf Heimat, das der Anwohner eingeklagt hatte. Die Richter bejahten dies. Was unter "Gemeinwohl" zu verstehen ist, liege in der Entscheidungsgewalt des Gesetzgebers.
Gleichzeitig stärkte das Gericht aber auch die Rechte von Betroffenen, die früher als bisher im Verfahren berücksichtigt werden müssen.

Hier einige ausgewählte Presseartikel zum Urteil:

Ein Urteil mit zwei Botschaften (KStA, 17.12.2013)
Kohle schlägt Heimat (Spiegel Online, 17.12.2013)
Verfassungsgericht stärkt Rechtsschutz bei Enteignung (SZ 17.12.2013)
"Die Zahl der Klagen wird steigen" (Zeit Online, 17.12.2013)
Energiepolitik im Belieben des Gesetzgebers (Legal Tribune Online, 19.12.2013)
Kommentar: Die Politik ist in der Pflicht! (WDR, 17.12.2013)