Edelhoff-Altlast im Hambacher Wald

Die Landesregierung stellt wirtschaftliche Interessen von RWE vor Gemeinwohl

Die geänderte Haltung der Landesregierung, dargelegt in der Antwort des NRW-Wirtschaftsminsters auf eine parlamentarische Anfrage, ist empörend: Welches Vertrauen sollen Bürger*innen noch in Planungsverfahren und Aufsichtsbehörden haben, wenn es RWE erlaubt sein soll, Kosten zu sparen, dafür aber zukünftige Risiken für das Land und d Anrainer billigend in Kauf genommen werden?

Die Sanierung der Altlast Edelhoff-Deponie sowie der Ablagerung „Manheimer Bürge“ durch den Besitzer des Hambacher Waldes, RWE, ist per genehmigtem Sonderbetriebsplan H 2016/10 verbindlich geregelt. Danach müssen die Altlasten saniert und beräumt werden. Dies soll bis Ende 2018 im Auftrag von RWE durch entsprechende Fachfirmen zu rund 80% erfolgt sein – seit 2019 ruhen alle weiteren Arbeiten. Die Altlasten, die u.a. hochgiftiges PCB enthalten, sind aktuell – wenn überhaupt - nur notdürftig mit Planen zugedeckt und sind nach wie vor für die Anrainer eine hohe Gesundheitsgefährdung.

In seiner Antwort auf die entsprechende Kleine Anfrage der Grünen-Fraktionsvorsitzenden Wibke Brems (Drucksache 17/12338; 15.01.2021) lässt der Minister mitteilen, dass RWE die restlichen 20% der Sanierung nicht mehr durchführen müsse – es reiche eine sichere Abdeckung. Gründe für die Änderung seiner vor zwei Jahren geäußerte Erwartung, dass RWE die Beseitigung der Altlast beendet (Drucksache 5263; 25.02.2019), nennt er nicht.

„Pinkwarts Entscheidung ist für uns Anrainer nicht nachvollziehbar und inakzeptabel“, so Andreas Büttgen von der Initiative Buirer für Buir. „Eine dauerhafte Abdeckung und Sicherung der Altlasten verursacht hohe Kosten und dürfte in keinem Verhältnis zu den noch offenen 20% Sanierung stehen – es sei denn, dass möglicherweise der tatsächliche Sanierungsaufwand noch deutlich höher ausfällt als die kommunizierten 20%“.

Antje Grothus von der Initiative ergänzt: „RWE will seine Verantwortung für die Sanierung mitsamt Kosten auf die Kolpingstadt Kerpen abwälzen. Damit stellt der Kohlekonzern erneut unter Beweis, dass er kein verlässlicher Partner der Kommunen ist und eine Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung billigend in Kauf nimmt. Der Wald kann zukünftig für die Naherholung und sanften Tourismus nur genutzt werden, wenn RWE seiner Verpflichtung nachkommt und die Deponie vollständig saniert.“

Unabhängig von der Frage der Komplettsanierung“, so Büttgen weiter, „verstößt RWE unserer Meinung nach vorsätzlich gegen das Wasserhaushaltsgesetz: Die Folienabdeckung der belasteten Erdmassen ist teilweise zerrissen und nicht fachgerecht verlegt, wie Bilder von 2019 und 2021 belegen. Wir fordern die Stadt Kerpen und den Rhein-Erft-Kreis auf, alle juristischen Möglichkeiten zu prüfen, um die Kommune vor zu erwartenden finanziellen Schäden und die Menschen vor gravierenden Gesundheitsrisiken zu schützen und eine vollständige Sanierung sicherzustellen.“


Pressemitteilung der Initiative Buirer für Buir vom 24.01.2021