OVG erlaubt Rodung des "Sündenwäldchens"

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster hat einen Eilantrag des BUND NRW gegen den neuen Hauptbetriebsplan für den Tagebau Hambach abgelehnt und damit für RWE den Weg zur Rodung des "Sündenwäldchens" in Manheim frei gemacht.

Das Gericht betrachtet den Hauptbetriebsplan nach vorläufiger Prüfung als rechtmäßig und hat auch keine artenschutzrechtlichen Bedenken. Alternativen zur Abbaggerung der Manheimer Bucht hätten für die Zulassung des Hauptbetriebsplans nicht geprüft weren müssen. Das sei im Zuge der Änderng des Braunkohlenplans Hambach geschehen.

Mit dieser Entscheidung wird eine sinnvolle und ursprünglich auch von der Landesregierung gewünschte Grünvernetzung der Buirer und Manheimer Bürgewälder ("Hambacher Forst") mit der Steinheide verhindert. Das sieht auch der BUND NRW so und bedauert die Gerichtsentscheidung. In einer Pressemitteilung äußert sich der Geschäftsleiter Dirk Jansen: "Wir haben den Beschluss des OVG mit Empörung und großem Unverständnis aufgenommen. Das Gericht wollte offensichtlich nicht im Sinne des Naturschutzes entscheiden. So kann RWE auch nach dem Ende der Braunkohlegewinnung mit der Zerstörung wertvoller Natur fortfahren. Für Bechsteinfledermäuse und Haselmäuse ist das ein schlechter Tag. Bitter ist, dass die schwarz-grüne Landesregierung den Weg dafür geebnet hat.“

zur Pressemitteilung des OVG Münster